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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) B2B

1 Umfang

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist.

1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
Etwaige abweichende, widersprüchliche oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn und soweit Adapt Zubehör hat ihren Antrag ausdrücklich angenommen.
Diese Annahmevoraussetzung gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und dass Adapt Zubehör erhebt keinen ausdrücklichen Einspruch dagegen.

1.3 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend „Ware“).
Es ist irrelevant, dass Adapt Zubehör stellt die Ware selbst her oder kauft sie von Lieferanten (§§ 433, 650 BGB).
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Fassung oder in der dem Käufer schriftlich mitgeteilten letzten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge gleicher Art. Adapt Zubehör Es ist nicht notwendig, im Einzelfall erneut darauf zurückzukommen.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Käufer getroffen werden (einschließlich Nebenvereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen), sowie die in unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Informationen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Sofern nichts anderes nachgewiesen wird, wird der Inhalt dieser Vereinbarungen durch einen schriftlichen Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung festgelegt. Adapt Zubehör.

1.5 Rechtlich relevante Erklärungen und Mitteilungen des Käufers im Zusammenhang mit dem Vertrag (z. B. Mängelrügen, Fristsetzungen, Kündigungen oder Preisminderungen) müssen schriftlich erfolgen, d. h. in schriftlicher oder textueller Form (z. B. Brief, E-Mail, Fax).
Zusätzliche rechtliche Anforderungen hinsichtlich der Form und anderer Beweismittel (sofern anwendbar im Zweifel an der Legitimität der Person, die die Erklärung abgibt) bleiben unverändert.

1.6 Soweit auf die Anwendung von Rechtsvorschriften Bezug genommen wird, ist zu beachten, dass diese Verweise lediglich zu Erläuterungszwecken dienen.
Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn keine ausdrückliche Klarstellung erfolgt, soweit sie nicht durch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen geändert oder ausgeschlossen werden.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von Adapt Zubehör werden ohne Verpflichtung und ohne bindende Natur gemacht.
Dies gilt auch dann, wenn Adapt Zubehör stellt dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge, Verweise auf DIN-Normen) sowie weitere Produktbeschreibungen oder Dokumente (auch in elektronischer Form) zur Verfügung.
Alle dem Käufer im Rahmen des Bestellvorgangs zur Verfügung gestellten Dokumente bleiben Eigentum von Adapt Zubehör und sind durch das Recht des geistigen Eigentums und das Urheberrecht geschützt.
Diese Dokumente dürfen Dritten nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Adapt Zubehör.

2.2 Die Bestellung des Käufers stellt ein unverbindliches Vertragsangebot im Sinne von § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar.
Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, Adapt Zubehör ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach dessen Erhalt anzunehmen.

2.3 Die Annahme des Vertragsangebots kann erklärt werden durch Adapt Zubehör entweder schriftlich (zum Beispiel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung) oder durch Übergabe der Ware an den Käufer.
Für den Fall, dass Adapt ZubehörNimmt der Verkäufer das Angebot des Käufers nicht innerhalb der in Artikel 2.2 festgelegten Frist an, so sind die dem Käufer zugesandten Dokumente unverzüglich zurückzusenden. Adapt Zubehör.

3 Preis- und Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Verpackungskosten werden separat berechnet.
Mangels einer Festpreisvereinbarung, Adapt Zubehör behält sich das Recht vor, angemessene Preisanpassungen aufgrund von Schwankungen bei den Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vorzunehmen, die drei (3) Monate oder länger nach Vertragsschluss erfolgen.

3.2 Bei einem Verkauf mit Versand trägt der Käufer die Kosten für den Transport ab Lager sowie die Kosten für eine vom Käufer gewünschte Transportversicherung.
Für den Fall, dass Adapt Zubehör Es werden nicht die tatsächlich angefallenen Transportkosten in Rechnung gestellt, sondern ein Pauschalbeitrag zu den Transportkosten (ohne Transportversicherung) in Höhe von 20 € wird erhoben.
Zollgebühren, Steuern, Entgelte und sonstige öffentliche Abgaben gehen zu Lasten des Käufers.

3.3 Die Zahlung des Kaufpreises muss ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen.
Ein Abzug von Rabatten ist nur mit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig.

3.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung der Ware fällig und zahlbar.
Allerdings Adapt Zubehör ist berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit vor Lieferung eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
Dieses Recht kann spätestens mit der Auftragsbestätigung ausgeübt werden.

3.5 Der Käufer gerät nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist in Zahlungsverzug.
Während der Verzugszeit wird der Kaufpreis mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz nach Artikel 288 Absatz 2 BGB verzinst, d. h. mit neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (siehe Anlage 1).
Adapt Zubehör behält sich das Recht vor, im Falle einer verspäteten Zahlung zusätzlichen Schadenersatz zu fordern.
Was Händler betrifft, so besteht das Recht auf Adapt Zubehör Die gemäß § 353 HGB aufgelaufenen kaufmännischen Zinsen bleiben unverändert.

3.6 Wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Anspruch von Adapt Zubehör Die Zahlung des Kaufpreises ist aufgrund unzureichender Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet (zum Beispiel im Falle der Einreichung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens). Adapt Zubehör ist berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Erbringung seiner Dienstleistung zu verweigern und, falls erforderlich, nach Setzung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB).
Bei Verträgen über die Herstellung von nicht fungiblen Gütern (kundenspezifischen Produkten), Adapt Zubehör ist berechtigt, die sofortige Beendigung des Vertrags zu erklären.
Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Befreiung von der Fristsetzung bleiben weiterhin anwendbar.

Die Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind nur insoweit zulässig, als sein Anspruch durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

4 Vorbehaltsrechte

Im Falle von Mängeln, die während der Lieferung festgestellt werden, bleiben die Gegenrechte des Käufers, insbesondere die in Artikel 8.6 Satz 2 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen, unberührt.

5 Lieferzeiten und Lieferverzögerungen

5.1 Die Lieferzeit wird individuell vereinbart oder angegeben von Adapt Zubehör nach Annahme des Auftrags.
Mangels einer solchen Angabe beträgt die Lieferzeit etwa acht Wochen ab Vertragsschluss.

5.2 Für den Fall, dass Adapt Zubehör wäre aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht in der Lage, die vertraglich vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Adapt Zubehör verpflichtet sich, den Käufer unverzüglich zu informieren und ihm gleichzeitig den voraussichtlichen Liefertermin bzw. den neuen Liefertermin mitzuteilen.
Kann die verspätete Lieferung auch innerhalb des neu mitgeteilten Zeitraums aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Dienstes nicht erfolgen, Adapt Zubehör ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits geleistete Gegenleistungen des Käufers, insbesondere in Form der Zahlung des Kaufpreises, werden unverzüglich zurückerstattet.

Die Nichtverfügbarkeit des Dienstes ist insbesondere dann gekennzeichnet, wenn:

  • Lieferung durch einen Lieferanten von Adapt Zubehör fand nicht fristgerecht statt.
  • Adapt Zubehör eine kongruente Absicherungstransaktion abgeschlossen
  • Es kann zu Störungen der Lieferkette kommen (zum Beispiel im Falle höherer Gewalt).
  • oder wann Adapt Zubehör ist in diesem speziellen Fall nicht an die Lieferverpflichtung gebunden.

5.3 Das Vorliegen einer Lieferverzögerung, die auf Adapt Zubehör als Verkäufer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.
Voraussetzung für eine Lieferverzögerung ist jedoch eine formelle Mitteilung des Käufers.
Im Falle einer nachgewiesenen Lieferverzögerung kann der Käufer eine pauschale Entschädigung für den durch die Verzögerung entstandenen Schaden verlangen.
Diese pauschale Entschädigung beträgt 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert) pro voller Kalenderwoche der Verspätung, jedoch höchstens 5 % des Wertes der verspätet gelieferten Ware.
Adapt Zubehör behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass dem Käufer kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden geringer ist als die vorgenannte feste Entschädigung.

5.4 Die Rechte des Käufers gemäß Artikel 9 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie die gesetzlichen Rechte von Adapt Zubehörinsbesondere im Falle des Ausschlusses der Leistungspflicht (zum Beispiel wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder deren anschließender Ausführung) bleibt diese unverändert.

6. Lieferung, Gefahrenübergang, Empfang, Annahmeverzug

6.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager.
Das Lager dient auch als Ort für die Auslieferung und für alle nachfolgenden Ausführungen (Ersatz oder Reparatur).
Wünscht der Käufer, dass die Ware an einen anderen Bestimmungsort geliefert wird (Verkauf mit Versand), trägt er die Versandkosten.
Mangels einer spezifischen vertraglichen Vereinbarung, Adapt Zubehör ist berechtigt, die Versandart (Verpackung, Versandart, Spediteur) frei zu bestimmen.

6.2 Die Gefahr des zufälligen Verlusts und der zufälligen Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über.
Bei einem Kauf mit Versand gehen das Risiko des zufälligen Verlusts, der zufälligen Beschädigung sowie das Risiko der Verzögerung mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über.
Sofern die Warenannahme vertraglich vereinbart wurde, ist dies für den Gefahrenübergang maßgeblich.
Die übrigen Rechtsvorschriften des Wirtschaftsvertragsrechts bleiben unverändert.
Die Lieferung oder der Empfang der Ware gilt als erfolgt, wenn sich der Käufer mit der Annahme in einem Verzögerungsstadium befindet.

6.3 Wenn der Käufer die Annahme verspätet oder die Lieferung nicht erfolgt Adapt Zubehör verzögert sich aus anderen, dem Käufer zuzuschreibenden Gründen, Adapt Zubehör ist berechtigt, vom Käufer Schadensersatz für den erlittenen Schaden, einschließlich der zusätzlich entstandenen Kosten (z. B. Lagerkosten), zu verlangen.
In diesem Fall Adapt Zubehör wird dem Käufer eine pauschale Entschädigung von fünf (5) EUR pro Kalendertag ab dem Ablauf der Lieferfrist oder, falls keine Lieferfrist angegeben ist, ab dem Datum der Benachrichtigung über die Verfügbarkeit der Ware zum Versand in Rechnung stellen.
Die gesetzlichen Rechte von Adapt Zubehör (einschließlich der Erstattung zusätzlicher Kosten, angemessener Entschädigung und Beendigung des Vertrags) sowie des Nachweises eines höheren Schadens bleiben vorbehalten.

6.4 Nachweis eines höheren Schadens sowie der gesetzlichen Ansprüche Adapt Zubehör (insbesondere die Erstattung zusätzlicher Kosten, eine angemessene Entschädigung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses) bleiben unverändert.
Die feste Entschädigung wird jedoch von zusätzlichen Geldansprüchen abgezogen.
Der Käufer behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass Adapt Zubehör erlitt keinen Schaden oder nur einen Schaden, der wesentlich geringer war als die vorgenannte feste Entschädigung.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Adapt Zubehör Das Eigentum an den gelieferten Waren behält sich die Vertragsinhaberin bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung vor (gesicherte Forderungen).

7.2 Bis zur vollständigen Begleichung der gesicherten Forderungen dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht an Dritte verpfändet oder als Sicherheit abgetreten werden.
Der Käufer ist verpflichtet, Folgendes mitzuteilen: Adapt Zubehör unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn Dritte Zugangsrechte an Gegenständen ausüben, die dem Unternehmen gehören Adapt Zubehör (zum Beispiel Krampfanfälle).
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, den Schaden zu erstatten Adapt Zubehör Gemäß § 771 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) haftet der Käufer für die ihm entstandenen Schäden, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten eines Rechtsstreits. Adapt Zubehör.

7.3 Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere im Falle der Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, Adapt Zubehör ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Rückgabe der Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts zu verlangen.
Der Antrag auf Rückerstattung stellt nicht gleichzeitig eine Kündigungserklärung dar; Adapt Zubehör Im Gegenteil, sie ist lediglich berechtigt, die Rückgabe der Ware zu verlangen, behält sich aber das Recht vor, zu einem späteren Zeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, Adapt Zubehör Bevor diese Rechte geltend gemacht werden können, muss dem Käufer erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist eingeräumt worden sein, es sei denn, auf eine solche Frist wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verzichtet.

7.4 Bis zum Widerruf gemäß Punkt 7.4c)Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten.
In diesem Fall gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

a) Produkte, die durch Montage, Mischung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, unterliegen bis zu ihrem vollen Wert dem Eigentumsvorbehalt. Adapt Zubehör als Hersteller betrachtet zu werden.
Sofern bei der Montage, Vermischung oder Verarbeitung mit Waren Dritter die Eigentumsrechte der Letzteren unberührt bleiben, Adapt Zubehör erwirbt ein Miteigentum im Verhältnis zum Rechnungswert der zusammengebauten, gemischten oder verarbeiteten Waren.
Darüber hinaus gelten für das Endprodukt die gleichen Bestimmungen wie für unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren.
Der Käufer stimmt außerdem zu Adapt ZubehörAls Garantie übernimmt sie die Haftung für Ansprüche Dritter, die sich aus der Verbindung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit Immobilien ergeben.
Adapt Zubehör akzeptiert diese Überweisung.

b) Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden Adapt ZubehörAls Sicherheit dienen alle Ansprüche – oder bis zur Höhe des potenziellen Miteigentumsanteils gemäß Punkt 7.4 a) — aus dem Weiterverkauf der Waren oder des Produkts an Dritte zu einem Betrag, der dem vereinbarten endgültigen Rechnungsbetrag entspricht Adapt Zubehör (inklusive Mehrwertsteuer).
Adapt Zubehör akzeptiert diese Überweisung.
Die unter Punkt genannten Verpflichtungen des Käufers 7.2 Gilt auch für abgetretene Forderungen.

c) Der Käufer bleibt gemeinsam mit Adapt Zubehörzur Eintreibung von Schulden.
Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Adapt Zubehördass kein Zahlungsfähigkeitsdefizit festgestellt wurde und dass Adapt Zubehör übt seine Rechte nicht gemäß Punkt aus 7.3, Adapt Zubehör verpflichtet sich, die Schulden nicht selbst einzutreiben.
Si Adapt Zubehör übt seine Rechte gemäß Punkt aus 7.3Es kann erforderlich sein, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitteilt, alle für die Beitreibung notwendigen Informationen bereitstellt, die entsprechenden Unterlagen aushändigt und die Schuldner (Dritte) über die Abtretung informiert.
Zusätzlich Adapt Zubehör ist berechtigt, dem Käufer das Recht zum Weiterverkauf sowie sein Recht zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu entziehen.

d) Wenn der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen übersteigt Adapt Zubehör, Adapt Zubehör wird auf Verlangen des Käufers Sicherungsrechte seiner Wahl freigeben.

7.5 Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Käufer ist dieser verpflichtet, die verkaufte Ware sorgfältig zu behandeln.
Er ist insbesondere verpflichtet, es auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden zu versichern.
Falls Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese zeitnah und auf eigene Kosten durchführen.

8. Mängelansprüche des Käufers

8.1 Sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich fehlerhafter oder unvollständiger Lieferungen sowie fehlerhafter Montage/Installation oder mangelhafter Anleitung) nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verkauf von Verbrauchsgütern (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert gewährten Gewährleistungen, insbesondere der Herstellergarantie, bleiben unberührt.

8.2 Die mit den Käufern getroffenen Vereinbarungen über die Beschaffenheit und den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware (einschließlich Zubehör und Gebrauchsanweisung) bilden regelmäßig die Grundlage unserer Gewährleistungshaftung. Eine Qualitätsvereinbarung umfasst alle Produktbeschreibungen und Herstellerinformationen, die Gegenstand des jeweiligen Vertrags sind oder die wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich zugänglich gemacht haben (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Website). Kommt keine Qualitätsvereinbarung zustande, ist ein Mangel gemäß § 434 Abs. 3 BGB zu beurteilen. Dabei ist zu beachten, dass die öffentlichen Angaben des Herstellers in der Werbung oder auf dem Produktetikett Vorrang vor Angaben Dritter haben.

8.3 Bei Waren, die digitale Elemente oder andere digitale Inhalte enthalten, ist zu beachten, dass wir nur in dem Umfang zur Bereitstellung und Aktualisierung digitaler Inhalte verpflichtet sind, wie es gemäß Punkt 8.2 ausdrücklich vereinbart wurde. Wir übernehmen keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers und anderer Dritter.

8.4 Für Mängel, die dem Käufer bei Vertragsschluss bekannt waren oder die er aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht kannte, haften wir gemäß § 442 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht.

8.5 Die Rechte des Käufers hinsichtlich Mängeln bestehen nur, soweit er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377 und 381 HGB) nachgekommen ist. Handelt es sich bei der Ware um Baustoffe oder andere zur Montage oder Weiterverarbeitung bestimmte Waren, ist die Untersuchung unmittelbar vor der Weiterverarbeitung durchzuführen. Wird ein Mangel bei Lieferung, Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt, ist uns dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sichtbare Mängel sind innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Lieferung, nicht sichtbare Mängel innerhalb derselben Frist nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Kommt der Käufer seiner Untersuchungs- und/oder Rügepflicht nicht nach, ist unsere Haftung für nicht, verspätet oder fehlerhaft angezeigte Mängel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Ware zur Montage, Befestigung oder Installation bestimmt war und der Mangel erst nach Ausführung der entsprechenden Arbeiten aufgrund einer Nichterfüllung oder Verletzung dieser Pflichten auftritt. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Erstattung von Montage- und Demontagekosten.

8.6 Sind die gelieferten Waren mangelhaft, haben wir als Verkäufer das Recht, nach unserer Wahl entweder den Mangel zu beheben (Nacherfüllung) oder mangelfreie Ware zu liefern (Nachlieferung). Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall nicht akzeptabel, kann er diese ablehnen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Nacherfüllung unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen zu verweigern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung von der Zahlung des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises abhängig zu machen. Der Käufer hat jedoch das Recht, einen dem Mangel entsprechenden Teil des Kaufpreises einzubehalten.

8.7 Der Käufer muss uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Reparatur einräumen. Insbesondere muss er die Ware, deren Mangel er gemeldet hat, zur Prüfung an uns zurücksenden. Sollten wir anschließend mangelfreie Ware liefern, muss der Käufer die mangelhafte Ware gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen an uns zurücksenden. In diesem Fall besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung.

8.8 Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Reparatur weder die Demontage, den Ausbau oder die Deinstallation der mangelhaften Ware noch die Montage, den Einbau oder die Installation mangelfreier Ware. Der Anspruch des Käufers auf Erstattung der Montage- und Demontagekosten bleibt hiervon unberührt.

8.9 Wir erstatten im Falle eines Mangels die für die Prüfung und Reparatur notwendigen Kosten (Transport-, Arbeits- und Materialkosten sowie gegebenenfalls Demontage- und Montagekosten) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir können jedoch vom Käufer die Erstattung der Kosten verlangen, die durch eine unberechtigte Reparaturanforderung entstanden sind, wenn der Käufer wusste oder hätte wissen müssen, dass tatsächlich kein Mangel vorlag.

8.10 Der Käufer hat das Recht, den Mangel selbst zu beheben und in dringenden Fällen (z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Vermeidung unverhältnismäßiger Schäden) die Erstattung der hierfür objektiv notwendigen Kosten zu verlangen. Der Käufer muss uns unverzüglich informieren, wenn er die Reparatur selbst durchführt. Sind wir nach geltendem Recht berechtigt, die weitere Leistungserbringung zu verweigern, ist der Käufer nicht berechtigt, die Reparatur selbst durchzuführen.

8.11 Der Käufer kann den Kaufvertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kündigen oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom Käufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist oder dies gesetzlich nicht erforderlich ist. Bei einem geringfügigen Mangel besteht jedoch kein Kündigungsrecht.

8.12 Die Rechte des Käufers auf Kostenerstattung nach Artikel 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette betrifft den Kauf von Verbrauchsgütern (Artikel 478 und 474 BGB) oder einen Verbrauchervertrag über die Lieferung digitaler Produkte (Artikel 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB).

8.13 Die Rechte des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz unnötiger Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch im Falle eines Mangels nur nach Maßgabe der Absätze 9 und 10.

9 Rezept

9.1 Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem Tag der Lieferung. Bei vertraglich vereinbarter Abnahme beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tag der Abnahme.

9.2 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab dem Tag der Lieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), wenn es sich bei der Ware um Produkte oder Gegenstände handelt, die bestimmungsgemäß verwendet wurden und einen Mangel verursacht haben (Baumaterialien). Dies gilt vorbehaltlich anderer spezifischer gesetzlicher Bestimmungen zu Verjährungsfristen (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 3, §§ 444 und 445b BGB).

9.3 Die vorgenannten Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für die vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche des Käufers wegen mangelhafter Ware, es sei denn, die Anwendung der regulären gesetzlichen Verjährungsfrist nach §§ 195 und 199 BGB würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist führen. Die Schadensersatzansprüche des Käufers nach §§ 10.1 und 10.2(a) sowie die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unterliegen ausschließlich den gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Sonstige Aufgaben

10.1 Als Verkäufer haften wir, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes vorgesehen ist, für die Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Bei Verschuldenshaftung haften wir, unabhängig vom Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfaltspflichtverletzung im eigenen Geschäft, geringfügige Pflichtverletzung), nur für:

a) für Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit resultieren,

b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren (Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist und auf die der Vertragspartner vertraut und vertrauen kann). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden beschränkt.

10.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 10.2 gelten auch gegenüber Dritten und im Falle einer Pflichtverletzung durch Personen, für die wir rechtlich verantwortlich sind. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde und eine Gewährleistung für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, gelten die Haftungsbeschränkungen nicht. Dies gilt auch für die Rechte des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.4 Der Käufer kann den Vertrag wegen einer Verletzung einer Pflicht, die nicht auf einem Mangel beruht, nur dann kündigen oder annullieren, wenn wir als Verkäufer für diese Verletzung verantwortlich sind.

10.5 Das Widerrufsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650 und 648 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und deren Rechtsfolgen.

11 Droit anwendbar et juridiction compétente

11.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die vertragliche Beziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss einheitlichen internationalen Rechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

11.2 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand, auch international, für alle Streitigkeiten, die direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis entstehen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist.

11.3 Wir sind berechtigt, gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder einer zuvor getroffenen individuellen Vereinbarung am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Klage zu erheben. Vorliegende gesetzliche Bestimmungen (ausschließlicher Gerichtsstand) bleiben unberührt.

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